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   OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22   

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https://dejure.org/2023,4282
OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22 (https://dejure.org/2023,4282)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.03.2023 - 6 B 284/22 (https://dejure.org/2023,4282)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. März 2023 - 6 B 284/22 (https://dejure.org/2023,4282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 12 Abs. 1, GRC Art. 15, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, GewO § 35 Abs. 1
    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit; Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden; Verschulden unbeachtlich; Schutzzweck der Gewerbeuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden; Ableiten der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Das Untersagungsverfahren bezweckt nicht die Befriedigung der Gläubigerinteressen der Finanzbehörde, vielmehr ist es ausschließlich Ziel dieses Verfahrens, Gewerbetreibende vom Wirtschaftsverkehr fernzuhalten, die wegen der Besorgnis einer nicht ordnungsgemäßen Gewerbeausübung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 52.78 -, juris Rn. 18), etwa, indem sie sich dadurch gegenüber ordnungsgemäß Gewerbetreibenden, die ihren Zahlungspflichten nachkommen, Wettbewerbsvorteile verschaffen.

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass unterlassene Zwangsvollstreckungen von Gläubigern wie der Finanzbehörde diesen nicht zum Nachteil gereichen oder umgekehrt die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Schuldners nicht beseitigen (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 a. a. O.), erfolglose Vollstreckungsversuche dagegen als zusätzliche, erschwerende Unzuverlässigkeitsgründe (neben der "bloßen" Nichtzahlung von Schulden) gewertet werden können.

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 6 B 4/19 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Kann dem leistungsunfähigen Gewerbetreibenden nach den Gesamtumständen (im maßgeblichen Zeitpunkt) keine günstige Prognose gestellt werden, so ist er im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO unzuverlässig, und zwar unabhängig davon, welche Ursachen seine anhaltende Leistungsunfähigkeit hat, insbesondere ob sie auf eigenem oder fremdem Verschulden oder auf schicksalhaften Ereignissen beruht (BVerwG, Beschl. v. 11. November 1996 - 1 B 226.96 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 9. März 1988 - 1 B 17.88 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Der Ausschluss eines Gewerbetreibenden, welcher gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr steht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang (BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 1996 - 1 B 92.96 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12. Januar 1993 -1 B 1.93 -, juris Rn. 5; Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 2).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14

    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch geklärt, dass Art. 15 GRC - so die Charta der Grundrechte auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar sein sollte (vgl. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRC) - kein höheres grundrechtliches Schutzniveau als die Grundrechte des Grundgesetzes vermittelt (BVerwG, Urt. v. 23. März 2016 - 10 C 20.14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist zu berücksichtigen (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Es entspricht aber gerade nicht einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung, die die Voraussetzung für die Annahme gewerberechtlicher Zuverlässigkeit ist, fällige Schulden bei öffentlichen Kassen nicht von sich aus zu erfüllen, sondern es auf Vollstreckungsmaßnahmen ankommen zu lassen (BayVGH, Beschl. v. - 22 ZB 11.2845 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 92.96

    Gewerberecht: Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines unzuverlässigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Der Ausschluss eines Gewerbetreibenden, welcher gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr steht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG in Einklang (BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 1996 - 1 B 92.96 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12. Januar 1993 -1 B 1.93 -, juris Rn. 5; Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 590/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Er kann gegen die erfolgte Unzuverlässigkeitsprognose insbesondere nicht mit Erfolg einwenden, ihm sei kein Konzept zur Reduzierung seiner Verbindlichkeiten abverlangt worden (OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2017 - 4 A 590/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 05.09.2019 - 6 B 4/19

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Begründung des Sofortvollzugs; Geständnis im

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
    Für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 6 B 4/19 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 1 B 17.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen, 03.08.2022 - 6 B 42/22

    Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren; Notveräußerung im

  • OVG Sachsen, 18.10.2023 - 6 B 17/23

    Tierhaltungsverbot von Rindern; Betreuungsverbot von Rindern; amtstierärztliche

    Dieses muss stets auch bei offensichtlicher Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs in der Hauptsache vorliegen (st. Rspr., vgl. zum Gewerberecht: SächsOVG, Beschl. v. 2. März 2023 - 6 B 284/22 -, juris Rn. 11; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 157).
  • OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 D 4/23

    Gewerbeuntersagung; Prozesskostenhilfe

    Denn entsprechend dem aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO folgenden Schutzzweck der Gewerbeuntersagung kommt es nicht darauf an, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 1996 - 1 B 226.96 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 2. März 2023 - 6 B 284/22 -, juris Rn. 8).
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